Artikel-Schlagworte: „Haftpflichtversicherung“

Stellenangebot Zürich: Schadenspezialist (m/w) Industriekunden

14. November 2011 von Ralph Meinhold

Schadenspezialisten (m/w) für den Standort Zürich; Bild: © P. G. Meister / Pixelio

Schadenspezialisten (m/w) für den Standort Zürich; Bild: © P. G. Meister / Pixelio

Ein Versicherungsunternehmen ist auf der Suche nach Schadenspezialisten (m/w) für den Standort Zürich. Ihre Aufgabe als Schadenspezialist (m/w) für den Standort Zürich: Selbständige Bearbeitung von Schäden aus dem Bereich Betriebs- und Produkte-Haftpflichtversicherung sowie Financial Lines (wenn möglich incl. D&O Versicherungen) aus dem Industriekundensektor sowie zusätzlich Bearbeitung von Sachversicherungsschäden ebenfalls aus dem Industriekundensektor.

Kenntnisse des Schweizer Vertragsrechts verfügen (in der Schweiz arbeiten/gearbeitet haben) ist eine absolute Voraussetzung. (weiterlesen …)

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Ebikes: Nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt Schäden

28. Juli 2011 von Pressemitteilung

Vorsicht bei Ebikes: Nicht jede Versicherung haftet; Bild: Christa-Kalz / pixelio.de

Vorsicht bei Ebikes: Nicht jede Versicherung haftet; Bild: Christa-Kalz / pixelio.de

Mit den Ebikes oder auch Pedelecs, den Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung, etabliert sich in Deutschland ein neues Verkehrsmittel, das nach Ansicht des ADAC viele ungeklärte Fragen aufwirft. Insbesondere die Haftungsfrage bei Pedelecs bis 25 km/h, die über eine Anfahrhilfe bis sechs km/h verfügen, könnte für die Benutzer schnell zur finanziellen Katastrophe werden. Ob verschuldete Unfälle von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, hängt nämlich vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab: Oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und “nicht selbstfahrende Fahrzeuge” beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von Pedelecs und Ebikes mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrer Versicherung klären, ob diese für Schäden aufkommt. Der ADAC fordert die Versicherungswirtschaft auf, diese Lücke zu schließen. (weiterlesen …)

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Wer muss Schneeräumen – und wer haftet, wenn nicht geräumt wurde?

16. November 2010 von Ralph Meinhold

Wer muss Schneeräumen? Bildquelle: siepmannH / pixelio.de

Wer muss Schneeräumen? Bildquelle: siepmannH / pixelio.de

In manchen Teilen Deutschlands ist er schon gefallen – der erste Schnee. Immobilienbesitzer sollten sich frühzeitig darum kümmern, wer vor der Haustür Schnee schiebt und wer streut. Wenn man es nicht selbst tun will oder kann, ist es auch möglich, dass man den Winterdienst auf die Mieter überträgt – oder man kann einen professionellen Anbieter beauftragen. Aber, welche Pflichten haben Hauseigentümer, wenn es schneit und friert? Wer zahlt und haftet, wenn ein Unfall passiert?

Fast immer verpflichten die Städte und Gemeinden ihre Bürger, Schnee und Eis vor der Haustür zu beseitigen. Hausbesitzer haben die Wahl, ob sie selbst zu Schippe oder Streudose greifen oder ob sie per Mietvertrag ihre Mieter dazu verpflichten. Steht die Aufforderung zum Schneeräumen nur in der Hausordnung, gilt sie nur, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist. (weiterlesen …)

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