In manchen Teilen Deutschlands ist er schon gefallen – der erste Schnee. Immobilienbesitzer sollten sich frühzeitig darum kümmern, wer vor der Haustür Schnee schiebt und wer streut. Wenn man es nicht selbst tun will oder kann, ist es auch möglich, dass man den Winterdienst auf die Mieter überträgt – oder man kann einen professionellen Anbieter beauftragen. Aber, welche Pflichten haben Hauseigentümer, wenn es schneit und friert? Wer zahlt und haftet, wenn ein Unfall passiert?
Fast immer verpflichten die Städte und Gemeinden ihre Bürger, Schnee und Eis vor der Haustür zu beseitigen. Hausbesitzer haben die Wahl, ob sie selbst zu Schippe oder Streudose greifen oder ob sie per Mietvertrag ihre Mieter dazu verpflichten. Steht die Aufforderung zum Schneeräumen nur in der Hausordnung, gilt sie nur, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist. (weiterlesen …)


