Durch die EU-Vermittlerrichtlinie sollen vor allem die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt werden. Gleichzeitig stärkt die EU-Vermittlerrichtlinie aber auch die Stellung von Versicherungsvermittlern.
Wer aber darf nach der EU-Vermittlerrichtlinie Versicherungen verkaufen? Jeder der eine sogenannte Sachkunde nachweisen kann. Eine derartige Sachkunde besitzen alle, mit dem Abschluss (weiterlesen …)


