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Müssen die Versicherungen einen Nachschlag zahlen?

22. November 2009 von Ralph Meinhold

Das Landgericht Hamburg erklärte mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen für ungültig.

Sie führten dem Kunden “weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht”, entschied das Gericht laut einer von der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichen Presseerklärung. (weiterlesen…)