Die Auszüge aus dem Vermittlerregister werden nicht mehr mit dem Zusatz „Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten“ gekennzeichnet.
Mit dem Vermittlergesetz wurden die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, ein Register zu führen, in dem alle Versicherungsvermittler eingetragen werden. „Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Versicherungsnehmern und Versicherungs-Unternehmen, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen“, heißt es in § 11a GewO. (weiterlesen…)







