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Auf das Vermittlerregister kann man sich jetzt verlassen

5. August 2009 von Diedrich Klusmann

Die Auszüge aus dem Vermittlerregister werden nicht mehr mit dem Zusatz „Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten“ gekennzeichnet.

Mit dem Vermittlergesetz wurden die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, ein Register zu führen, in dem alle Versicherungsvermittler eingetragen werden. „Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Versicherungsnehmern und Versicherungs-Unternehmen, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen“, heißt es in § 11a GewO. (weiterlesen…)